Auszug aus der Ausstellungsordnung (AO):

Die AO wird mit Betreten des Ausstellungsgeländes anerkannt. Die AO wird auf Anforderung allen Ausstellern kostenlos zugeschickt, bzw. ist diese vor der Ausstellung (auf Anfrage) erhältlich.

Die komplette Ausstellungsordnung finden Sie: HIER

Jeder Hundehalter/Aussteller/Besucher haftet gemäß BGB für Schäden, die er oder ein von ihm beauftragter Dritter oder/und sein(e) Hund(e) im gesamten Ausstellungsbereich verursachen.

Der ausführende Verein und dessen Erfüllungsgehilfen sind von JEDER Haftung befreit.

Für jeden, in das Ausstellungsgelände eingebrachten Hund (egal ob Besucher oder Aussteller) ist ein ausgefüllter, gültiger internationaler Impfpass (Heimtierausweis) mit eingetragener Tollwutschutzimpfung (empfohlen wird Vollimpfung), mindestens 4 Wochen und höchstens 1 Jahr alt, als Nachweis der erfolgten Impfungen mitzubringen und auf Verlangen vorzuweisen.

Einbringung der Hunde ist mit minimalem Alter von 12 Wochen gestattet (und auch dann noch nicht empfohlen).

Den Anordnungen der Ausstellungsleitung, Ringrichter und Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Die Hunde sind im gesamten Ausstellungsgelände entweder durch Chipeinbringung, Tätowierung und/oder eindeutig angebrachte Steuermarke mit Adressanbringung des Besitzers zu kennzeichnen. Die Abgabe der Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Nenngebühr und Anerkennung der AO.

Wir verweisen auf das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde.

Aussteller und Besucher, die das Messegelände betreten, akzeptieren unsere AO. Auch die folgende Regelung:

Jeder Hundebesitzer, dessen Hund sich unkontrolliert auf oder im Umkreis des Messegeländes löst, beseitigt die Hinterlassenschaften seines Hundes SOFORT und ohne Aufforderung. Das gilt auch für Urinieren, selbstverständlich für Kotentfernung. Sollten Sie gegen diese Ausstellungsnormen verstoßen, also nicht SOFORT und OHNE AUFFORDERUNG die Hinterlassenschaften Ihres Hundes beseitigen, akzeptieren Sie bereits mit Betreten des Ausstellungsgeländes eine Strafzahlung in Höhe von 30,00 € pro Verstoß gegen diese Regelung. Diese wird sofort fällig.

Nichtzahlung führt zur Disqualifikation und Verweis aus dem Gelände der Messe. Hausverbot auf allen Ausstellungen des IHV und dessen Vereine sowie Begründung/Veröffentlichung dieses Hausverbotes auf den durch den Verband betriebenen oder genutzten Medien eingeschlossen.

Aussteller mit Hündinnen die sich in der Hitze (läufig sind) befinden, werden außerhalb der Ausstellungsringe gerichtet. Wir bitten diese Aussteller um Rücksichtnahme und extra Anmeldung bei der Ausstellungsleitung (Einlass) sofern Ihre Hündin in der Hitze ist. Der Zutritt ohne Sondergenehmigung der Ausstellungsleitung ist mit läufigen Hündinnen in die Ausstellungshalle nicht gestattet.

Die Pokalausgabe und Ausgabe der Austellungsmappen, Originalrichterberichte, evtl. erteilten Anwartschaftskarten der Austellung erfolgt immer erst nach dem letzten Endausscheid / Bewertung der Ausstellung.